Farbkennzeichnung von Kratom: Klassifikationssystem und Terminologie
Kratom im neuen PML-Rechtsrahmen
Seit November 2025 ist in der Tschechischen Republik eine grundlegende gesetzliche Änderung in Kraft. Auf Grundlage des Gesetzes Nr. 321/2024 Slg. wurde Kratom (Mitragyna speciosa) als psychomodulierende Substanz (PML) eingestuft. Dieser Schritt beendete die Zeit eines unregulierten Marktes und führte strenge Regeln für Vertrieb, Lagerung und Kennzeichnung ein. Kratom gilt nicht mehr als gewöhnliche Ware, sondern als eine Substanz unter Aufsicht der Staatlichen Landwirtschafts- und Lebensmittelinspektion (SZPI), was eine höhere Transparenz und Sicherheit der Produkte gewährleistet.
Klassifikationssystem: Farbe als verpflichtender „Subtyp“
Im neuen Rechtsrahmen dient die Farbkennzeichnung nicht mehr nur als Marketingbezeichnung, sondern wird zu einer gesetzlichen Pflichtangabe zur Produktidentifikation. Laut Verordnung Nr. 448/2025 Slg. muss das Etikett eine genaue Informationshierarchie einhalten, wobei die Farbe als „Subtyp“ der Substanz definiert ist. Diese präzise Terminologie ist entscheidend für die Rückverfolgbarkeit jeder Charge und ihre korrekte Einordnung im verpflichtenden elektronischen Register.
Technische und alkaloidische Spezifikation der Farbsubtypen
Der wichtigste technische Unterschied zwischen den Subtypen ist ihr analytisches Profil, definiert durch den Gehalt an Hauptalkaloiden – insbesondere Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin. Die Gesetzgebung legt ein Maximum von 1.250 mg Mitragynin und 50 mg 7-Hydroxymitragynin pro 50g-Packung fest. Analysen in akkreditierten Laboren, wie BAFA an der Tschechischen Technischen Universität, bestätigen folgende Parameter:
Grüner Kratom: Zeigt technisch die höchste Mitragynin-Konzentration, bis zu 1,6 % (w/w) in ausgewählten Chargen (z. B. L20261002).
Weißer und gelber Kratom: Zeigen stabile Werte im Bereich von 1,4 % bis 1,5 % Mitragynin.
Goldener Kratom: Analysen (z. B. Charge L20264001) bestätigen einen Wert von 1,4 % (w/w).
Roter und brauner Kratom: Haben aus technischer Sicht einen niedrigeren Mitragynin-Anteil, typischerweise zwischen 0,7 % und 0,9 %.
Zulässige Farbsubtypen auf dem tschechischen Markt
Das aktuelle Gesetz erlaubt in der Tschechischen Republik den Vertrieb von sechs grundlegenden Farbsubtypen: grün, weiß, gelb, rot, braun und gold. Jedes Produkt muss strenge Kontaminationsprüfungen bestehen:
- Schwermetalle: Maximalwerte für Arsen (0,5 mg/kg), Blei (3,0 mg/kg), Cadmium (1,0 mg/kg) und Quecksilber (0,1 mg/kg).
- Mikrobiologie: Prüfung auf Salmonellen (muss negativ sein), E. coli sowie Grenzwerte für Schimmel und Hefen.
Technische Aspekte der Verarbeitung und botanische Herkunft
Kratom der Firma Plody země stammt von wild wachsenden Bäumen in Indonesien. Der Produktionsprozess erfolgt in hygienisch zertifizierten Anlagen, wo das Rohmaterial in 1-kg-Vakuumbeuteln desinfiziert und anschließend in 50g-Endverpackungen umgefüllt wird.
Ein wichtiger technischer Schritt zur Reinheitssicherung ist die Gamma-Bestrahlung. Obwohl Laboranalysen nicht nachweisen können, ob diese Behandlung erfolgt ist, wird sie dringend empfohlen, um unerwünschte Mikroflora zu eliminieren und die Sicherheit jeder Farbcharge zu gewährleisten. Jede Charge erhält anschließend einen eindeutigen Code (beginnend mit „L“), der den gesamten Prozess von der Produktion bis zum Verkauf begleitet.
Fazit: Transparenz und Sicherheit durch präzise Kennzeichnung
Die Einführung eines klaren Klassifikationssystems und verpflichtender Labortests erhöht den Standard der gesamten Branche. Plody země setzt auf einen individuellen Ansatz und garantiert, dass jeder Subtyp nicht nur optischen Anforderungen entspricht, sondern insbesondere strengen analytischen Grenzwerten für Reinheit und Alkaloidprofil. Transparente Kennzeichnung ist damit ein zentraler Faktor für Nachhaltigkeit und Sicherheit im neuen Markt für psychomodulierende Substanzen.
