Laboruntersuchung von Kratom: Methoden und überwachte Parameter
Die analytische Qualitätskontrolle psychomodulatorischer Substanzen (PML) erfordert die strikte Einhaltung von Laborprotokollen und die Überwachung spezifischer Reinheitsparameter, weshalb Laboruntersuchungen von Kratom durchgeführt werden. Jede Produktionscharge der Blätter der Pflanze Mitragyna speciosa muss vor dem Inverkehrbringen in einem akkreditierten Labor geprüft werden, um die Einhaltung der für den Gesundheitsschutz festgelegten Sicherheitsgrenzwerte zu gewährleisten.
Bestimmung des Alkaloidgehalts und gesetzliche Grenzwerte für Kratom
Der Hauptfokus der analytischen Untersuchung liegt auf der Quantifizierung der Wirkstoffe Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin. Für Pulverformen gelten genaue Konzentrationsgrenzen. Die maximal zulässige Menge an Mitragynin in einer 50-g-Packung beträgt 1.250 mg, entsprechend einer Konzentration von 2,5 %. Für 7-Hydroxymitragynin liegt der Grenzwert bei 50 mg pro Packung (0,1 %). Diese Werte werden in Laboren nach dem Standardarbeitsverfahren SOP-A-01 bestimmt. Werden diese Grenzwerte überschritten, gilt die Charge als nicht konform und darf nicht in den Verkauf gelangen.
Mikrobiologische Kriterien und überwachte Krankheitserreger
Aufgrund der pflanzlichen Herkunft ist die mikrobiologische Stabilität ein kritischer Parameter. Es werden mehrere Kontaminationsindikatoren überwacht. Die Gesamtkeimzahl (CPM) darf 107 CFU/g nicht überschreiten. Für Schimmelpilze und Hefen liegt der Grenzwert bei 105 CFU/g. Besondere Aufmerksamkeit gilt pathogenen Bakterien: Salmonella spp. muss in einer 25-g-Probe negativ sein und E. coli darf 100 CFU/g nicht überschreiten. Die Labore arbeiten nach den Normen ČSN EN ISO 4833-1 (CPM), ČSN ISO 21527-2 (Schimmel und Hefen) und ČSN EN ISO 6579-1 (Salmonellen).
Analytische Verfahren zum Nachweis von Schwermetallen in Kratom
Die Prüfung auf Schwermetalle ist notwendig, um Umweltkontaminationen aus dem Herkunftsland auszuschließen. Es werden vier Hauptelemente mit folgenden Grenzwerten überwacht:
- Arsen (As): 0,5 mg/kg.
- Cadmium (Cd): 1,0 mg/kg.
- Blei (Pb): 3,0 mg/kg.
- Quecksilber (Hg): 0,1 mg/kg.
Zur Messung von Arsen-, Cadmium- und Bleikonzentrationen wird ICP-MS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) gemäß ČSN EN ISO 17294-1,2 eingesetzt. Der Quecksilbergehalt wird mit speziellen Atomabsorptionsanalysatoren AMA 254 bestimmt.
Überwachung von Mykotoxinen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)
Ein weiteres Risiko sind Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen – Mykotoxine. Der Grenzwert für Aflatoxin B1 liegt bei 0,005 mg/kg (5 µg/kg), der Gesamtgehalt an Aflatoxinen (Summe B1, B2, G1 und G2) darf 0,01 mg/kg (10 µg/kg) nicht überschreiten. Im Rahmen der Analyse organischer Kontaminanten werden auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), insbesondere Benzo[a]pyren und die Summe von 4 PAK, mit einem Grenzwert von 0,05 mg/kg überwacht. Für diese Analysen werden Flüssigchromatographie (B-TABLCF02) und Gaschromatographie mit Massendetektion (B-PAHHMS01) eingesetzt.
Probenahmemethodik und Laborzertifizierung
Damit die Ergebnisse rechtlich relevant sind, müssen die Untersuchungen von einem nach ČSN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditierten Prüflabor durchgeführt werden. Jede zur Analyse eingesandte Probe muss in Endverpackung und korrekt gekennzeichnet sein, mit einer Chargennummer (Format L + 8 Ziffern), um die vollständige Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfbericht, der Messwerte, Messunsicherheit und eine Konformitätsaussage enthält, die bestätigt, ob die Charge die Sicherheitsanforderungen erfüllt. Diese Dokumente sind ein wesentlicher Bestandteil der technischen Dokumentation und müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
